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Allgemeine Geschäftsbedingungen Floer B.V.

 

  1. Definitionen

1.1 Auftragnehmer: Floer B.V. ist jedes Mal, wenn sie einen Auftrag von einem Kunden annimmt, ein Auftragnehmer. Die Annahme eines Auftrags durch Floer B.V. kann nur durch einen Mitarbeiter erfolgen, der dazu befugt ist.

1.2 Floer B.V. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der KvK-Nummer 68335555 und hat ihren Sitz in (9743 AL) Groningen, an der Adresse Protonstraat 18, und wird im Folgenden jedes Mal als Floer B.V. bezeichnet.

1.3 Kunde: die (Geschäfts-)Partei, die bei Floer B.V. eine Bestellung aufgibt und aufgrund eines Angebots von Floer B.V. eine Dienstleistung oder ein Produkt von Floer B.V. erwerben möchte.

1.4 Angebot: ein unverbindliches schriftliches Angebot von Floer B.V. an einen Kunden (oft in Form einer Preisliste). Es enthält in jedem Fall einen Tarif oder Preis und die Bedingungen, zu denen Floer B.V. bereit ist, den Auftrag für den Kunden auszuführen.

 

  1. Kontaktinformationen Floer B.V.

Handelsname: Floer, floerboden.de oder Floer B.V.

Telefonnummer: 0502 111 891. Floer B.V. ist an Werktagen zwischen 09:00 und 17:00 Uhr erreichbar.

E-Mail Adresse: info@floerboden.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: NL857398337B01

Floer B.V. ist ein Großhändler für Bodenbeläge. Das Unternehmen liefert hauptsächlich Böden seiner eigenen Marke und ist hauptsächlich auf dem Geschäftsmarkt tätig.

 

  1. Anwendbarkeit und Angebot

3.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Auftrag, jedes Angebot und jeden Vertrag (oder jedes Angebot) zwischen Floer B.V. und einem Kunden, auf den Floer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt. Ein Kunde akzeptiert diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem er einen Vertrag mit Floer B.V. abschließt.

3.2 Wenn und soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrages zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird Floer B.V. vor Vertragsabschluss angeben, auf welche Weise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen von Floer B.V. eingesehen werden können. Auf Wunsch des Verbrauchers können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so schnell wie möglich und kostenlos auf elektronischem Wege zugesandt werden.

3.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers sind niemals auf einen zwischen Floer B.V. und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag anwendbar, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart oder der Auftraggeber lehnt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ab. Ein Vertrag zwischen Floer B.V. und einem Kunden kommt nur dann zustande, wenn eine Einigung darüber erzielt wurde, welche allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Vertrag gelten. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbaren.

3.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig erklärt werden, bleiben alle anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft. In diesem Fall wird Floer B.V. dem Kunden einen Vorschlag für eine oder mehrere Ersatzklauseln unterbreiten, die der/den nichtigen Klausel(n) so nahe wie möglich kommen.

3.5 Zu den von Floer B.V. produzierten und gelieferten Produkten gehören (unter anderem, aber nicht ausschließlich): in den Niederlanden produziertes Eichenholzparkett in A-Qualität, Fischgrät-Duo-Planken, in Europa produzierte Laminatböden und in China produzierte Klick- und Klebe Vinyl Böden (deren Endbearbeitung in Europa stattfindet). Bei Bedarf liefert Floer B.V. auch Präsentationsmaterial für die Ausstellungsräume seiner Kunden, zum Beispiel.

3.6 Wenn ein Angebot von Floer B.V. bezüglich der Herstellung und/oder Lieferung der in Artikel 3.5 genannten Produkte eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt, wird dies von Floer B.V. in ihrem Angebot ausdrücklich angegeben.

3.7 Floer B.V. bietet Privatpersonen die Möglichkeit, Proben der von Floer B.V. angebotenen Produkte direkt über seine Website zu bestellen.

 

  1. Preis, Angebot

4.1 Ein Angebot von Floer B.V. an einen Mandanten ist unverbindlich, es sei denn, dies ist nicht angemessen oder es wurde eine Frist für die Annahme des Angebots gesetzt. Wenn ein Mandant ein unverbindliches Angebot von Floer B.V. angenommen hat, verfügt Floer B.V. über eine Frist von sieben Tagen, um das Angebot zurückzuziehen, ohne den Mandanten über den Grund dafür informieren zu müssen. Diese Frist beginnt, nachdem Floer B.V. von der Annahme Kenntnis erlangt hat.

4.2 Die von Floer B.V. in Rechnung gestellten Preise verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn und soweit der Kunde ein Verbraucher ist, verstehen sich die von Floer B.V. angegebenen und angewandten Preise immer inklusive Mehrwertsteuer.

4.3 Während der im Angebot genannten Gültigkeitsdauer werden die Preise für die von Floer B.V. angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen nicht erhöht, mit Ausnahme von Preisänderungen aufgrund von Änderungen der Mehrwertsteuersätze.

4.4 Ungeachtet des unter 4.3 Gesagten kann Floer B.V. Produkte oder Dienstleistungen, deren Preise Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die Floer B.V. keinen Einfluss hat, auf der Grundlage von variablen Preisen oder Preisangaben anbieten. Wenn der Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung Schwankungen unterliegt und Floer B.V. dem Kunden aus diesem Grund einen Richtpreis anbietet, wird dies im Angebot angegeben.

4.5 Preiserhöhungen innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben.

4.6 Preiserhöhungen ab drei Monaten nach Vertragsabschluss sind nur zulässig, wenn Floer B.V. sie festgelegt hat und sie sich aus gesetzlichen Vorschriften oder Bestimmungen ergeben. Da Floer B.V. überwiegend mit Preislisten arbeitet, werden Preiserhöhungen dem Kunden in der Regel nach Ablauf der jeweiligen Preisliste (d.h. vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich) mitgeteilt. Sollte es zu einer Preiserhöhung kommen, wird Floer B.V. dies seinen (Geschäfts-)Kunden ausdrücklich mitteilen und eine neue Preisliste zur Verfügung stellen.

4.7 Jeder Kunde von Floer B.V. erhält ein persönliches Login für den Webshop/die Website von Floer B.V. Hier kann sich der Kunde jederzeit einloggen und die aktuell geltenden Preise pro Artikel einsehen.

 

  1. Abschluss der Vereinbarung

5.1 Ein Vertrag zwischen Floer B.V. und einem Kunden kommt zustande, wenn ein von Floer B.V. unterbreitetes Angebot oder ein von Floer B.V. unterbreitetes Angebot vom Kunden angenommen wird. In den meisten Fällen sieht ein von Floer B.V. unterbreitetes Angebot wie folgt aus. Floer B.V. stellt seinen (potenziellen) Kunden eine Preisliste zur Verfügung, die der Kunde beim Abschluss eines Geschäfts oder danach erhält und die als Angebot zu betrachten ist. Kunden können auch eine Bestellung über den Webshop von Floer B.V., per Telefon oder per E-Mail aufgeben. In diesem Fall gilt die Bestellung als Annahme des von Floer B.V. im Webshop gemachten Angebots.

5.2 Aus einer Offerte oder einem Angebot von Floer B.V. können keine Rechte abgeleitet werden, wenn das Produkt oder die Dienstleistung, auf die sich die Offerte oder das Angebot bezieht, nicht mehr verfügbar ist. Die in der Preisliste oder dem Angebot angegebenen Preise sind die zum Zeitpunkt des Angebots von Floer B.V. geltenden Preise, aus denen keine Rechte abgeleitet werden können. Floer verweist in diesem Zusammenhang auch auf 4.3 bis 4.6.

5.3 Wenn ein Kunde Floer B.V. telefonisch einen Auftrag erteilt, wird Floer B.V. den Auftrag nach dem Telefonat bearbeiten und in ihr System eingeben. Der Kunde erhält eine Bestätigung darüber, woraufhin der Auftrag oder die Anfrage von Floer B.V. bearbeitet wird.

5.4 Floer B.V. behält sich das Recht vor, dem Kunden die mit der Erstellung des Angebots verbundenen Kosten in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde Floer B.V. nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt des Angebots mitgeteilt hat, ob er das unterbreitete Angebot annimmt oder nicht.

 

  1. Einhaltung, Lieferung und Leistung

6.1 Floer B.V. garantiert, dass die von ihr gelieferten Produkte und/oder Dienstleistungen dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden einschlägigen und gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Wenn und soweit die Parteien dies vereinbart haben, garantiert Floer B.V. auch, dass das Produkt für eine abweichende (vom normalen) Gebrauch geeignet ist.

6.2 Floer B.V. wird bei der Entgegennahme von Aufträgen von Auftraggebern und bei der Ausführung dieser Aufträge für Produkte oder Dienstleistungen sowie bei der Beurteilung von Anfragen von Auftraggebern bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Produkten durch Floer B.V. stets mit größtmöglicher Sorgfalt vorgehen.

6.3 Der Lieferort ist die Adresse oder der Ort, den der Kunde Floer B.V. mitgeteilt hat.

6.4 Floer B.V. wird angenommene Bestellungen zügig, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Tagen ausführen, es sei denn, die Parteien haben eine andere Lieferfrist vereinbart. Wenn und soweit sich die Lieferung der von Floer B.V. gelieferten Produkte verzögert oder wenn ein Auftrag nicht oder nur teilweise ausgeführt oder geliefert werden kann, wird der Kunde spätestens dreißig Tage nach seiner Bestellung darüber informiert.

6.5 Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts der von Floer B.V. gelieferten Produkte liegt bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden bei Floer B.V., sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

 

  1. Zahlungsfristen, Zahlungsbedingungen und Inkasso

7.1 Für neue Kunden von Floer B.V. gilt, dass Floer B.V. die Bestellung im Prinzip erst dann ausliefert, wenn die betreffende Rechnung bezahlt wurde. Floer B.V. bittet seine Kunden in der Regel, die ersten drei Rechnungen im Voraus zu bezahlen. Wenn und soweit ein Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen (noch) nicht vollständig nachgekommen ist, wird Floer B.V. nach der Ausführung des Auftrags / der Lieferung des Produkts eine Rechnung für die unbezahlten Arbeiten und/oder gelieferten Produkte schicken. Bei Bestellungen im Webshop von Floer B.V. ist die Zahlung sofort nach Abschluss der Bestellung fällig. Geschäftskunden können Bestellungen über den Webshop auch per Rechnung aufgeben (diese Rechnung hat eine Zahlungsfrist von 14 Tagen).

7.2 Die Zahlung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungsfrist zu erfolgen. Das Standard-Zahlungsziel von Floer B.V. beträgt 14 Tage. Erst wenn die Zahlung auf dem von Floer B.V. angegebenen Konto gutgeschrieben wurde oder, im Falle einer Barzahlung, wenn die Zahlung an Floer B.V. mit einer Quittung erfolgt ist, gilt die Zahlung als erfolgt und bei Floer B.V. eingegangen.

7.3 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die Zahlungsverpflichtung gegenüber Floer B.V. auszusetzen. Außerdem ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, eine ausstehende Forderung von Floer B.V. ihm gegenüber zu verrechnen.

7.4 Wenn und soweit ein Mandant mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Floer B.V. in Verzug ist und Floer B.V. ihn gegebenenfalls in Verzug gesetzt hat, gehen alle angemessenen Kosten, die Floer B.V. zur außergerichtlichen Befriedigung entstehen, zu Lasten des Mandanten. Und zwar ohne Recht auf Abzug oder Verrechnung für den Auftraggeber und in Übereinstimmung mit der Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten.

7.5 Floer B.V. behält sich das Recht vor, seine Verpflichtungen aus einem Vertrag mit einem Kunden auszusetzen, wenn die (rechtzeitige) Zahlung durch den Kunden nicht erfolgt. In solchen Fällen behält sich Floer B.V. auch das Recht vor, den Vertrag zu beenden oder ganz oder teilweise aufzulösen.

7.6 Die Forderungen von Floer B.V. gegenüber seinem Mandanten werden im Falle des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Mandanten oder im Falle der Anwendung des WSNP auf den Mandanten sofort fällig und zahlbar.

 

  1. Beschwerdesystem

8.1 Floer B.V. verfügt über ein Beschwerdeverfahren und wird Beschwerden gegen sie gemäß diesem Beschwerdeverfahren behandeln.

8.2 Eine Reklamation wegen Nichtübereinstimmung muss von einem Auftraggeber spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Produkts schriftlich bei Floer B.V. eingereicht werden. Wenn ein Auftraggeber die Reklamation nicht innerhalb dieser Frist einreicht, kann die Reklamation nicht mehr gegen Floer B.V. verwendet werden. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Kunde das, was Floer B.V. geliefert hat, genehmigt hat. In diesem Fall kann Floer B.V. nicht mehr für die Bearbeitung der Reklamation haftbar gemacht werden. Abweichungen hiervon können nur schriftlich und mit Zustimmung von Floer B.V. erfolgen.

8.3 Beschwerden, die bei Floer B.V. eingereicht werden, werden innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Eingang der Beschwerde beantwortet. Wenn und soweit im Voraus absehbar ist, dass die Beschwerde aufgrund ihrer Art eine längere Bearbeitungszeit erfordert, sendet Floer B.V. innerhalb der vorgenannten vierzehntägigen Frist eine Antwort an den Kunden, der die Beschwerde eingereicht hat, in der sie den Eingang bestätigt und die Frist angibt, innerhalb derer eine inhaltliche Antwort auf die Beschwerde erfolgen wird.

8.4 Wenn und soweit die Beschwerde rechtzeitig und schriftlich eingereicht wird und sich als begründet erweist, ist Floer B.V. verpflichtet, das ursprünglich gelieferte Produkt durch ein Produkt gleicher Qualität und gleichen Umfangs zu ersetzen oder das ursprünglich gelieferte Produkt zu reparieren oder den vom Kunden bereits gezahlten Betrag zu erstatten bzw. die bereits an den Kunden gesandte Rechnung gutzuschreiben. Floer B.V. ist frei in der Wahl der Art und Weise, wie sie mit Beschwerden umgeht.

8.5 Es obliegt immer dem Kunden, das von Floer B.V. gelieferte Produkt unmittelbar nach der Lieferung zu untersuchen, um zu prüfen, ob das von Floer B.V. gelieferte Produkt den Anforderungen entspricht, die vernünftigerweise an es gestellt werden können, und um zu prüfen, ob das Produkt mit der erteilten Bestellung übereinstimmt. Dabei muss der Kunde prüfen, ob das Produkt möglicherweise Mängel oder Schäden aufweist.

8.6 Wenn und soweit ein Mangel an dem von Floer B.V. gelieferten Produkt sichtbar ist und/oder sofort bei der Lieferung hätte festgestellt werden können oder müssen, muss er Floer B.V. unverzüglich gemeldet werden. Unterlässt der Kunde dies, kann er aus dem oben unter 8.4 Gesagten keine Rechte mehr herleiten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung an Floer B.V. bleiben die von Floer B.V. verkauften und gelieferten Produkte ihr Eigentum. Floer B.V. behält sich das Recht vor, den Auftraggeber mittels einer schriftlichen Aufforderung aufzufordern, eine Sicherheit (in der von Floer B.V. gewünschten Weise) für die Erfüllung der (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Floer B.V. zu leisten. Wenn der Auftraggeber der oben beschriebenen Aufforderung nicht nachkommt, ist Floer B.V. berechtigt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, unbeschadet ihres Rechts auf Schadenersatz.

9.2 Wenn und soweit der Auftraggeber eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber der Floer B.V. nicht erfüllt, ist die Floer B.V., sofern sie (noch) Sachen in ihrem Besitz hat, berechtigt, diese Sachen einzubehalten, bis der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber der Floer B.V. erfüllt hat. Wenn damit Lagerkosten verbunden sind, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

  1. Haftung und Schadensersatz

10.1 Floer B.V. haftet niemals für indirekte Schäden, die sein Kunde erleidet. Dazu gehören unter anderem: Folgeschäden, entgangene Einsparungen, entgangener Gewinn, Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen.

10.2 Floer B.V. haftet niemals für Schäden, die sich aus ungenauen und/oder unvollständigen Informationen und Angaben des Auftraggebers ergeben, oder für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers entstehen.

10.3 Die Haftung von Floer B.V. ist jederzeit auf den Betrag beschränkt, der von der geltenden Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird. Wenn der betreffende Versicherer von Floer B.V., aus welchem Grund auch immer, nicht zahlt oder die betreffende Versicherung keine Deckung bietet, beschränkt sich die Haftung von Floer B.V. auf den Betrag des in dem zwischen den Parteien geltenden Vertrag vereinbarten Preises, auf den sich das schadensverursachende Ereignis unmittelbar bezieht.

10.4 Abgesehen von dem Fall, dass der Mandant nachweisen kann, dass der von ihm erlittene Schaden die direkte Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens der Floer B.V. ist, haftet die Floer B.V. niemals gegenüber dem Mandanten oder Dritten für irgendeinen direkten oder indirekten Schaden im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien bestehenden Vertrag oder dessen Ausführung.

10.5 Wenn und soweit ein Mandant einen Rechtsanspruch gegen die Floer B.V. hat, verjährt dieser allein durch den Ablauf eines Jahres nach dem Ereignis, das den Schaden verursacht hat, der den Anspruch begründete.

 

  1. Höhere Gewalt

11.1 Die Floer B.V. haftet nicht für Schäden, die ein Auftraggeber erleidet, wenn die Floer B.V. aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß in der Lage ist, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.

11.2 Wenn und soweit ein Fall von höherer Gewalt auf Seiten der Floer B.V. vorliegt, wird sie ihren Kunden unverzüglich darüber informieren.

11.3 In allen Fällen von höherer Gewalt ist Floer B.V. berechtigt, die mit dem Auftraggeber vereinbarten Fristen auszusetzen oder zu verlängern. Dies gilt unter anderem für Liefer-, Rechnungsstellungs- und Mahnfristen. Wenn und soweit die Aussetzung oder Änderung/Verlängerung der betreffenden Frist eine unangemessene Belastung darstellt (was von Floer B.V. zu beurteilen ist), hat Floer B.V. das Recht, den Vertrag mit dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist. In einem solchen Fall ist Floer B.V. nicht verpflichtet, den dem Kunden entstandenen Schaden zu ersetzen.

11.4 Unter höherer Gewalt ist unter anderem jeder Umstand zu verstehen, den die Floer B.V. beim Abschluss des Vertrags mit dem Auftraggeber nicht berücksichtigen konnte oder musste und infolgedessen die normale Erfüllung des Vertrags durch die Floer B.V. vom Auftraggeber billigerweise nicht verlangt werden kann. Beispiele hierfür sind Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Unruhen, Sabotage, Energieausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Sitzstreiks, Verkehrsstaus, Streiks, Aussperrungen, geänderte staatliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Betriebsstörungen. Unter höherer Gewalt ist ferner der Umstand zu verstehen, dass Lieferunternehmen, von denen Floer B.V. zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Verpflichtungen abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Floer B.V. nicht nachkommen, es sei denn, dies ist Floer B.V. zuzurechnen.

 

  1. Beendigung der Vereinbarung

12.1 Floer B.V. hat in den folgenden Fällen immer das Recht, einen Vertrag mit einem Kunden aufzulösen oder den Auftrag zu beenden:

Wenn der Auftraggeber die Rechnungen nicht rechtzeitig bezahlt. In diesem Fall ist der Auftraggeber in Verzug, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen;
Wenn Floer B.V. nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die Floer B.V. berechtigten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, die Verpflichtungen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag zu erfüllen;
wenn Floer B.V. vom Kunden die unter Punkt 9.1 genannte Sicherheit verlangt hat und der Kunde dieser Forderung nicht in angemessener Weise nachgekommen ist oder nachkommen kann.

In den oben genannten Fällen ist Floer B.V. auch berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber auszusetzen. Unbeschadet des Rechts von Floer B.V., vom Auftraggeber eine Entschädigung oder einen zusätzlichen Schadenersatz zu fordern.

 

  1. Ende der Vereinbarung

13.1 Wenn der Vertrag zwischen Floer B.V. und dem Kunden aus welchem Grund auch immer endet (in den meisten Fällen geschieht dies durch Streichung des Kunden aus der Händlerkarte), darf der ehemalige Kunde die Produkte oder Produktnamen oder den Namen von Floer B.V. in keiner Weise mehr verwenden. Nach Beendigung des Vertrags mit Floer B.V. darf ein ehemaliger Kunde auch keine Produktfotos und -videos, die von oder im Auftrag von Floer B.V. gemacht wurden, mehr auf seiner Website oder in seinem Webshop verwenden. Sollte der ehemalige Kunde dies tun, schuldet er Floer B.V. ohne vorherige Ankündigung eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 2.000,00 sowie einen Betrag von € 250,00 für jeden Tag, an dem der oben genannte Verstoß andauert, maximal jedoch € 10.000,00. Das Vorstehende gilt unbeschadet des Rechts von Floer B.V., vollen Schadenersatz zu fordern.

 

  1. Persönliche Daten

14.1 Wenn und soweit Floer B.V. bei der Ausführung eines Auftrags allgemeine personenbezogene Daten verarbeiten muss, hält sie sich an die diesbezüglich geltenden Vorschriften, die sich aus der Allgemeinen Datenschutzverordnung (AVG) ergeben. Dies bedeutet, dass Floer B.V. personenbezogene Daten im Sinne des AVG vertraulich behandeln wird. In diesem Zusammenhang hat Floer B.V. auch eine Erklärung zum Datenschutz verfasst. Indem der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt, erklärt er sich mit der Datenschutzerklärung von Floer B.V. einverstanden und hat diese gelesen.

14.2 Durch die Erteilung eines Auftrags an Floer B.V. oder den Abschluss eines Vertrags mit Floer B.V. erteilt der Auftraggeber Floer B.V. die Erlaubnis, allgemeine personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn und soweit dies zur Ausführung des Auftrags erforderlich ist.

14.3 Floer B.V. achtet darauf, dass sie stets die neuesten Vorschriften über die Verarbeitung allgemeiner personenbezogener Daten einhält.

 

  1. Modifizierung dieser Bedingungen

15.1 Floer B.V. behält sich jederzeit das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise zu ändern. Wenn die Floer B.V. ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ändert, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen, wenn dieser nicht innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem ihm die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesandt oder zur Kenntnis gebracht wurden, Widerspruch gegen die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingelegt hat.

15.2 Floer B.V. behält sich stets das Recht vor, den Vertrag mit einem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde innerhalb der in Absatz zwei genannten Frist mitgeteilt hat, dass er mit der/den Änderung(en) nicht einverstanden ist.

 

  1. Wahl des Rechts und des Gerichtsstands

16.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Floer B.V. und einem Kunden und alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Rechtsverhältnissen ergeben, sowie auf alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und allem, was damit zusammenhängt, ergeben, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

16.2 Alle Streitigkeiten, die zwischen Floer B.V. und einem Kunden entstehen, werden ausschließlich dem zuständigen niederländischen Gericht vorgelegt.

Die Garantiebedingungen sind Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen.